Häufig gestellte Fragen zu den Garagen

Was darf ich abstellen, unterstellen, lagern?

Wohnmobil, Wohnwagen, Oldtimer, Motorräder, Boot, Anhänger, PKW, Hausrat, Werkzeug, Material, Akten, Gartenmaschinen, Sport- und Freizeitgeräte, Lager für Gewerbetreibende,  …

Wann habe ich Zutritt in meiner Garage?

Jeder Kunde im Mietpark Weizenmühle erhält bei Abschluss des Mietvertrages einen individuellen Schlüssel-Chip.

Dieser Chip gewährt einen uneingeschränkten Zutritt von Montag bis Sonntag von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Dieses gilt auch an Sonn- und Feiertagen. Somit haben Sie fast jederzeit Zugriff auf Ihre eingelagerten Waren und Gegenstände, unabhängig von Bürozeiten und ohne Anmeldung.

Zur Beratung, Besichtigung und Information stehen Ihnen unsere Mitarbeiter zu den Bürozeiten (siehe Aushang) zur Verfügung. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

Was darf ich nicht einlagern?

  • Nahrungsmittel oder verderbliche Waren, außer wenn diese sicher verpackt sind, so dass sie gegen Befall von Schädlingen geschützt sind und keine Schädlinge anziehen

  • Lebewesen egal welcher Art

  • brennbare oder entzündliche Stoffe/ Flüssigkeiten wie z.B. Gas, Farben, Benzin, Öl, Lösungsmittel, etc.

  • unter Druck stehende Gase

  • verbotene oder gesetzwidrig in Besitz befindliche Waffen

  • Sprengstoffe, Munition (es sei denn gem. Gesetz gelagert)

  • Chemikalien, radioaktive Stoffe, biolog. Kampfstoffe

  • Giftmüll, Asbest oder sonstige, potentiell gefährliche Materialien

  • alles was Rauch oder Geruch absondert

  • jegliche verbotenen Substanzen und Gegenstände oder unrechtmäßig erworbene Gegenstände

  • Materalien, die durch Emissionen Dritte beeinträchtigen könnten.

Sind die Garagen trocken?

Ja, die Garagen sind trocken. Durch die PU Dämmung und massive Holzbauweise wird Schwitzwasser vermieden.

Sind die Garagen auch für Oldtimer geeignet?

Ja. Die feuchtigkeitsregulierende massive Holzbauweise sorgt ganz natürlich für das optimale Klima in der Garagen.
Das intelligente System der Luftzirkulation sorgt für den geregelten Luftaustausch.

Kann ich die Garage besichtigen?

Ja. Vereinbaren Sie einen individuellen Besichtigungstermin per Telefon oder Mail.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit?

Die Mindestmietdauer beträgt grundsätzlich 3 Monate. Danach unbefristet.

Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist bei Garagen beträgt zwei Wochen zum Ende des Monats.

Sind meine Gegenstände im Garagenpark sicher?

Der Mietpark wird auch Nachts beleuchtet und komplett videoüberwacht. Ein unerkanntes Entwenden Ihrer eingelagerten Gegenstände ist nahezu unmöglich.

Sind die Garagen versichert?

Wir als Eigentümer haben eine Elementarversicherung / Gebäudeversicherung abgeschlossen. Ihren Inhalt versichern Sie als Mieter selbst.

Komme ich immer auf das Gelände? Oder gibt es Öffnungszeiten?

Sie kommen fast immer zu Ihrer Mietgarage. In der Zeit zwischen 6:00 und 22 Uhr gelangen Sie an 365 Tagen im Jahr auf das Gelände.

Sind die Garagen beheizt?

Nein. Jedoch ist die Nachrüstung durch eine Heizung jederzeit möglich.

Gibt es Strom?

Jede Garage ist mit einem Stromanschluss 2 x 230 V und Licht ausgestattet, bei Bedarf kann Drehstrom (Starkstrom 360 V) gegen einen Aufpreis angeschlossen/installiert werden.

Welche Unterlagen muss ich zum Vertragsabschluss mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass (mit gültiger Meldebescheinigung) mit. Zudem werden die erste Miete und die Kaution (die Kaution hat die Höhe von drei Monatsmieten) direkt bei Vertragsabschluss fällig.