Häufig gestellte Fragen zu unseren Lagerräumen

Wie sicher ist ein Abteil?

Nach Abschluss der Vertragsunterlagen erhält jeder Mieter einen individuellen Schlüssel-Chip der den Zutritt ins Lager gewährt. Nur der Mieter selbst kann auf das Lagerabteil zugreifen.

Zudem verfügt das gesamte Lager über eine moderne 24-Stunden-Videoüberwachung.

Wann habe ich Zutritt in mein Abteil?

Jeder Kunde im Mietpark Weizenmühle erhält bei Abschluss des Mietvertrages einen individuellen Schlüssel-Chip.

Dieser Chip gewährt einen uneingeschränkten Zutritt von Montag bis Sonntag von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Dieses gilt auch an Sonn- und Feiertagen. Somit haben Sie fast jederzeit Zugriff auf Ihre eingelagerten Waren und Gegenstände, unabhängig von Bürozeiten und ohne Anmeldung.

Zur Beratung, Besichtigung und Information stehen Ihnen unsere Mitarbeiter zu den Bürozeiten (siehe Aushang) zur Verfügung. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

Kann ich die Größe meiner Mieteinheit wählen?

Ja, Sie können Ihre Lagermöglichkeit frei wählen! Bei uns geht es bei Lagereinheiten mit einer Grundfläche von 3,00 m² los bis hin zu 6 m². Wenn Ihnen diese Größe noch nicht ausreicht, können wir gerne verschieden nebeneinanderliegende Abteile zu einem größeren verbinden.

Können mehrere Personen unabhängig voneinander Zugang zum Lagerraum erhalten?

Ja, auf Anfrage können wir Ihnen mehrere Zugangscodes erstellen. Diese Zugangscodes werden direkt den berechtigten Personen zugeordnet.

Kann ich meine Gegenstände stapeln?

Ja, selbstverständlich! Die Höhe der Mieteinheiten beträgt ca. 2,85 m bis 3,00 m. Sie können die gesamte Höhe Ihres Lagerraums ausnutzen und auf diese Weise Kosten senken.

Muss ich mich langfristig binden?

Nein, das müssen Sie nicht! Sie kommen kurzfristig wieder aus Ihrem Mietvertrag heraus. Sie können Lagerräume aber auch langfristig mieten und kommen dann in den Genuss von Preisvorteilen. In jedem Falle haben Sie kurze Kündigungsfristen.

Kann mein Nachbar sehen, was ich eingelagert habe?

Nein, natürlich nicht! Ihre Privatsphäre bleibt gewahrt! Bei Self Storage Anbietern ist Ihr Privatbesitz so gut und oftmals sogar besser/sicherer untergebracht als im heimischen Abstellraum/Keller.

Muss ich mich anmelden, wenn ich an meine Mieteinheit will?

Nein! Anders, als beispielsweise bei Möbelspeditionen oder Umzugsunternehmen müssen Sie sich bei uns nicht jedes Mal anmelden, wenn Sie an Ihre Sachen wollen. Mit Ihrem ganz persönlichen Zugangscode oder Transponder können völlig autark fast rund um die Uhr an 365 Tagen an Ihre Gegenstände.

Wie transportiere ich meine Gegenstände in mein Lagerabteil?

Bei uns stehen unentgeltlich Transportwagen zur Verfügung, mit denen Sie Ihre Gegenstände ohne langes Tragen direkt in Ihre Mieteinheit transportieren können. Falls Ihr Lagerabteil nicht ebenerdig, sondern in einem Stockwerk angesiedelt ist, gibt es einen großen und freundlichen Aufzug, der sie und Ihre Gegenstände in die jeweilige Etage bringt.

Sind meine Gegenstände versichert?

Üblicherweise sind Ihre privaten Gegenstände über Ihre Hausratsversicherung vorübergehend ohne Zusatzkosten mitversichert. Hierzu sollten Sie Kontakt zu Ihrem Versicherer aufnehmen, um dieses abzustimmen, bzw. die vorübergehende Auslagerung anzuzeigen. Für den Fall, dass eine private Hausratversicherung nicht vorliegt, können Sie bei uns eine Zusatzversicherung abschließen. 

Wer transportiert meine Sachen zum Lager?

Dieses erledigen Sie völlig frei von Zwängen in Eigenregie. Sollten Sie Hilfe benötigen (Umzugsunternehmen, Autovermietung), helfen wir Ihnen gerne weiter.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Für Ihr Lagerabteil zahlen Sie einen festgelegten Mietpreis je Monat Mietdauer. Bei der ersten Mietzahlung fällt zusätzlich eine Kaution in Höhe von 3 Monatskaltmieten an.

Diese Kaution erhalten Sie selbstverständlich nach Beendigung des Vertrages (nach ordnungsgemäßer Übergabe) in voller Höhe zurück. Zusätzliche Nebenkosten fallen nicht an.

Die erste Lagermiete und die Kaution wird bei Vertragsabschluss fällig und kann in bar oder per SEPA-Lastschrifteinzug entrichtet werden.

Die Folgemieten können entweder mit SEPA-Lastschriftverfahren oder ebenfalls in bar beglichen werden.

Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen

Lagerräume können für kurze Zeiträume (die Mindestmietzeit beträgt 1 Monat) bis viele Jahre Laufzeit gemietet werden, je nachdem welchen Bedarf Sie haben.

Ein Mietvertrag bei uns hat eine Vertragslaufzeit von mind. 1 Monat. Die Kündigungsfrist beträgt dabei 2 Wochen zum Ende einer Mietperiode.

Wie werde ich Mieter beim Mietpark Weizenmühle?

  1. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Kontaktformular.

  2. Im Gespräch ermitteln wir Ihren individuellen Bedarf an Lagerraum.

  3. Die Vertragsunterlagen erhalten Sie bei erfolgreicher Besichtigung des Abteils. Benötigtes Zubehör wie Vorhängeschloss, Umzugskartons etc. können Sie zusätzlich vor Ort erwerben.

  4. Den Mietbetrag für 4 Wochen und die Kaution leisten Sie bar oder per SEPA-Lastschriftverfahren. Nachfolgende Mieten können gerne als SEPA-Lastschrift abgebucht werden.

  5. Ab sofort haben Sie uneingeschränkten Zugang (7 Tage die Woche zwischen 06:00 bis 22:00 Uhr) zu Ihrem Lagerabteil.

Woher weiß ich meinen Lagerbedarf?

Bitte beachten Sie, dass in den meisten Fällen die Lagergröße unterschätzt wird. Wir helfen Ihnen die passende Größe zu finden. Bei uns mieten Sie nämlich nur das, was Sie wirklich brauchen.

Um die tatsächlich benötigte Fläche zu berechnen, nehmen Sie gerne Kontakt mit unseren Mitarbeitern auf.

Was darf ich nicht lagern?

Gegenstände mit folgender Begebenheit dürfen nicht eingelagert werden:

  • Nahrungsmittel oder verderbliche Waren, außer wenn diese sicher verpackt sind, so dass sie gegen Befall von Schädlingen geschützt sind und keine Schädlinge anziehen

  • Lebewesen egal welcher Art

  • brennbare oder entzündliche Stoffe/ Flüssigkeiten wie z.B. Gas, Farben, Benzin, Öl, Lösungsmittel, etc.

  • unter Druck stehende Gase

  • verbotene oder gesetzwidrig in Besitz befindliche Waffen

  • Sprengstoffe, Munition (es sei denn gem. Gesetz gelagert)

  • Chemikalien, radioaktive Stoffe, biolog. Kampfstoffe

  • Giftmüll, Asbest oder sonstige, potentiell gefährliche Materialien

  • alles was Rauch oder Geruch absondert

  • jegliche verbotenen Substanzen und Gegenstände oder unrechtmäßig erworbene Gegenstände

  • Materalien, die durch Emissionen Dritte beeinträchtigen könnten.

  • Ferner wird ausdrücklich verboten, dass Lagerabteil als Wohnraum zu benutzen.

Nachstehende illegale Gegenstände sind bei der Lagerung ausdrücklich verboten:

  • Drogen

  • Suchtstoffe

  • Abfallstoffe

  • Sondermüll

  • Verbotene oder gesetzwidrig im Besitz befindliche Waffen

  • unrechtmäßig erworbene Gegenstände

  • Des Weiteren sind Güter von der Lagerung ausgeschlossen, welche

  • Verderben

  • Verfaulen

  • Ungeziefer anlocken

Kann ich auch mein Auto lagern?

Der Mietpark Weizenmühle bietet die Möglichkeit auch Garagen zu mieten. Erfragen Sie bitte weitere Details bei unseren Service-Mitarbeitern oder Informieren Sie sich hier.